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Über den SEB

Aufgaben des Schulelternbeirats (SEB)

Er vertritt die Eltern gegenüber der Schule, der Schulaufsicht und der Öffentlichkeit. Der SEB hat die Aufgabe, die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule zu fördern und mitzugestalten. Er soll die Schule beraten, ihr Anregungen geben und Vorschläge unterbreiten.
Das Schulgesetz sieht drei Formen der Mitwirkung des SEB vor:

  •    Anhören (Stellungnahme des SEB)
  •    Benehmen (Austausch von Argumenten, Entscheidung durch die Schulleitung)
  •    Zustimmung (gemeinsame Entscheidung von SEB und Schulleitung)


Informationspflicht der Schule

Die Schulleitung ist verpflichtet,

  •    Den SEB über alle Angelegenheiten zu informieren, die für das Schulleben bedeutsam sind und
  •    Gesetzes- und Verordnungstexte zur Verfügung zu stellen


Wahl und Zusammensetzung des SEB

Schulelternbeiräte werden in allen Schulen gebildet (Ausnahme: Schule wird ausschließlich von volljährigen Schülerinnen und Schülern besucht).
Der SEB besteht aus gewählten Vertreterinnen und Vertretern der Eltern. Die Amtszeit des SEB beträgt zwei Jahre und endet mit der Konstituierung des neuen SEB.
Ein Mitglied des SEB scheidet aus seinem Amt aus,

  •    wenn es kein Kind mehr an der betreffenden Schule hat
  •    wenn es von seinem Amt zurücktritt


In diesen Fällen rückt die Stellvertreterin oder der Stellvertreter mit der höchsten Stimmenzahl nach.

Verfahrensweise des SEB

Der SEB tagt in nichtöffentlicher Sitzung, kann jedoch Gäste einladen. Die Schulleiterin oder der Schulleiter nimmt – bis auf Ausnahmefälle – grundsätzlich an den Sitzungen teil. Die Beratungen des SEB unterliegen nicht der Verschwiegenheit. Über Angelegenheiten, die einer vertraulichen Behandlung bedürfen, ist Stillschweigen zu bewahren. Die Sitzungen werden protokolliert.

Schulelternsprecherin und Schulelternsprecher

Der SEB wählt die Schulelternsprecherin oder den Schulelternsprecher und deren Stellvertreterin oder Stellvertreter für zwei Jahre. Sie können durch förmlichen Beschluss des SEB abgewählt werden und scheiden damit aus ihrem Amt aus.

Aufgaben der Schulelternsprecherin oder des Schulelternsprechers

Die Schulelternsprecherin oder der Schulelternsprecher lädt nach Bedarf zu den Sitzungen des SEB ein. Im Schuljahr müssen mindestens zwei Sitzungen stattfinden. In der Regel tagt ein SEB monatlich. Die Schulelternsprecherin oder der Schulelternsprecher stimmt einen Termin mit der Schulleitung ab, bespricht mit ihr die Tagesordnung und fügt deren Beiträge ein.